ARBEITEN
IN DER SCHWEIZ
Ausländer benötigen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung. Hays kümmert sich zusammen mit Ihnen um die administrative Abwicklung.
EU-Bürgern ist die Einreise und die Aufnahme der Arbeit zum vertraglich vereinbarten Eintrittsdatum sofort möglich. Voraussetzung ist ein unterschriebener Anstellungsvertrag mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen. Zur Erlangung der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung melden Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde.
Für Bürger aus Nicht-EU-Staaten gelten andere Regelungen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.